AGB, Rückgaberecht

Vertragsbedingungen

1. Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages ist die Nutzung des vorliegenden Computerprogrammes "BVASystem". Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Computersoftware zu erstellen, die in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist.

2. Umfang der Benutzung
Diese Software ist Shareware. Der Lizenznehmer darf sie vier Wochen ab Installation der Software kostenlos probeweise verwenden. Die Funktionalität ist während dieser Zeit nicht eingeschränkt. Spätestens nach Ablauf des Testzeitraumes muss der Lizenznehmer sich registrieren lassen oder das Programm von seinen Festplatten löschen.

Der Lizenznehmer darf diese Software auf einem einzelnen Computer sowie auf einem zweiten Heim- oder tragbaren Computer installieren, wenn dieser zweite Computer ausschliesslich der Nutzung durch den Lizenznehmer persönlich dient. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig.

Die Software darf ausschliesslich für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Verwendung als Dienstleistung oder im Rahmen sonstiger Dienstleistungen des Lizenznehmers ist verboten.

3. Besondere Beschränkungen
# Dem Lizenznehmer ist untersagt: ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Entwicklers die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren. # von der Software abgeleitete Werke zu erstellen.

4. Inhaberschaft an Rechten
Der Lizenznehmer erhält mit dem Erwerb des Produktes außer dem Nutzungsrecht im beschriebenen Umfang keine Rechte an der Software selbst. Der Entwickler behält sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.

5. Vervielfältigung
Die Software darf in der unregistierten Version beliebig oft kopiert und weitergegeben werden. Jede Kopie ist innerhalb von vier Wochen zu registrieren oder zu löschen. Registrierungschüssel der Software, die der Lizenznehmer nach der Registrierung erhält, dürfen nicht weitergeben oder Dritten zugänglich gemacht werden.

6. Dauer des Vertrages
Die Software wird auf unbestimmte Zeit zur Nutzung überlassen. Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn er eine Bedingung dieses Vertrages verletzt. Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist er verpflichtet, die Software einschliesslich aller eventuell vorhandenen Kopien zu löschen.

7. Schadensersatz bei Vertragsverletzung
Der Lizenznehmer haftet für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen, die dem Entwickler aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch den Lizenznehmer entstehen.

8. Änderungen und Aktualisierungen
Der Entwickler ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen.

9. Gewährleistung und Haftung des Entwicklers
a) Der Entwickler übernimmt über den in Punkt 1. beschriebenen Vertragsgegenstand hinausgehend keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere übernimmt der Entwickler keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Lizenznehmers genügt und mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Lizenznehmer.

b) Der Entwickler haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dieses gilt auch für Handlungen seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

10. Rückgaberecht
Die Rückgabe der Software ist ausgeschlossen. Die
Erstattung des Kaufpreises ist nicht möglich (§312d Absatz 4 Satz 1 BGB).

11.
Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages nichtig sein, so gelten die Vertragsbedingungen ohne die betroffene Klausel fort.

Falls Sie Fragen zu diesem Lizenzvertrag haben, wenden Sie sich bitte an mail@bvasystem.de
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